Kündigung bei krankheit in der probezeit schweiz



Der Arbeitgeber hat in diesem Fall auch das Recht, den Arbeitsvertrag aufzulösen. 1 Angestellte sind während der Probezeit schlecht geschützt: Der Arbeitgeber kann selbst kranken oder schwangeren Angestellten jederzeit kündigen. 2 Ja. Die gesetzlichen Sperrfristen gelten während der Probezeit nicht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis somit während der Probezeit auch kündigen, wenn. 3 Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Die Gegenpartei muss die Kündigung. 4 Darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bei Krankheit kündigen? Grundsätzlich ja. Es kommt jedoch darauf an, ob der Arbeitnehmer noch in der Probezeit ist oder nicht. Denn in der Probezeit kann der Arbeitgeber jederzeit das Arbeitsverhältnis kündigen, auch während einer Erkrankung. 5 Arbeitet der Arbeitnehmer während der Probezeit wegen Krankheit, Unfall, Militär- oder Zivildienst für eine gewisse Zeit nicht, verlängert sich die Probezeit um diese Zeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. 6 Bei Krankheit, Unfall, Militär- oder Zivildienst wird die Probezeit verlängert. Ist man also beispielsweise eine Woche während der Probezeit krank, so wird die Probezeit um eine Woche verlängert. Nach der Probezeit gelten für Kündigungsfristen Sperrfristen. Diese schützen den Arbeitnehmer vor einer Kündigung während Schwangerschaft. 7 Angestellte sind während der Probezeit schlecht geschützt: Der Arbeitgeber kann selbst kranken oder schwangeren Angestellten jederzeit kündigen. Nach Ablauf der Probezeit gilt in solchen. 8 So lange bin ich vor Kündigung geschützt. Die Dauer des Kündigungsschutzes bei Krankheit oder Unfall ist davon abhängig, wie lange das Anstellungsverhältnis bereits dauert: 1. Dienstjahr = 30 Tage. 2. bis 5. Dienstjahr = 90 Tage. ab dem 6. Dienstjahr = Tage. Achtung: Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz. 9 Bei Arbeitsverhinderung (beziehungsweise bei Karenztagen spätestens ab dem 4. Tag) beträgt die Lohnfortzahlung 80 %. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers wird nach der Wartefrist durch die Versicherungsleistungen in Höhe von 80 % des bisherigen Lohns ersetzt. Wichtig: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungspflicht haben nichts miteinander zu tun. probezeit verlängern von 3 auf 6 monate 10